Urlaub mit Hund am Meer

Urlaub mit Hund

Für die Einreise nach Kroatien mit Hund benötigen Touristen und Besucher auf jeden Fall einen tierärztlichen Reisepass, einen Heimtierausweis mit dem Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung sowie die Möglichkeit zur Identifizierung des Hundes mittels Mikrochip.
 Kroatien ist zwar ein sehr hundefreundliches Urlaubsland, aber für die problemlose Einreise sollte man auch an die notwendigen Reisedokumente für die Hunde denken.

Für Urlauber, die Ihr Haustier wie z.B. Katze oder Hund mit nach Kroatien nehmen möchten, ändert sich seit dem EU-Beitritt von Kroatien nichts. Aber die Besitzer brauchen weiterhin einen gültigen EU-Heimtierausweis, den sie bei jedem Tierarzt bekommen.

Einreise nach Kroatien mit Hund

Für die Einreise nach Kroatien mit Hund ändert sich durch den Beitritt des Landes zur EU nichts, d.h. Urlauber und Besucher mit Hund benötigen weiterhin

  • ein tierärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand des Hundes (Reisepass),
  • einen gültigen EU-Heimtierausweis mit dem Nachweis einer gültigen Tollwut-Impfung und
  • die Möglichkeit der Identifikation des Hundes mittels Mikrochip.

Die erste Tollwutimpfung des Hundes darf nicht weniger als 6 Monate zurückliegen. Die weiteren Tollwutimpfungen sollten rechtzeitig vor Urlaubsantritt erfolgt sein, also mindestens zwei Wochen vorher. Auf jeden Fall muss gewährleistet sein, dass die Tollwutimpfung für die Zeit des Urlaubs in Kroatien noch wirksam ist.

Anhand der beizuführenden Dokumente und des Mikrochips müssen Name und Adresse der Hundehalter jederzeit feststellbar sein. Besondere Bestimmungen gelten in Kroatien für Hunde, die den Kampfhunderassen zuzuordnen sind. Hier wird empfohlen, sich auf einschlägigen Seiten der Kroatischen Botschaft zu informieren oder direkt Kontakt aufzunehmen. Auch für noch nicht geimpfte Welpen unter 3 Monaten gelten besondere Bestimmungen.

Eine Einreise nach Kroatien mit bis zu 5 Hunden ist an jedem Grenzübergang möglich. Wer mehr als 5 Hunde nach Kroatien mitnehmen will, muss über einen Grenzübergang mit einer tierärztlichen Prüfstelle einreisen.

Weitere ergänzende und detaillierte Einzelheiten zur Einreise nach Kroatien mit Hunden finden Sie hier.

Maulkorb und Leinenpflicht

In Kroatien besteht für alle Hunderassen grundsätzlich Leinenpflicht, wobei sich dies an öffentlichen Orten und insbesondere am Strand von selbst versteht.

Darüber hinaus gilt für einzelne Hunderassen zusätzlich Maulkorbpflicht, insbesondere für Kampfhunde und die folgenden Hunderassen: Dobermann, Schäferhund, Rottweiler und Doggen. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend.

Achtung!

Die hier gemachten Angaben wurden sorgfältig recherchiert und regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die rechtlichen Bestimmungen zwischenzeitlich geändert haben. Im Übrigen gelten die Angaben nur für Besucher aus Ländern der EU, insbesondere aus Deutschland und Österreich.

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